(Antwort an den Letzten)
Ich hab' heute einen optimistischen Tag und habe mir die NfL einfach mal mit Fokus auf die für uns positiven Aspekte angesehen:
- "[...] eine oder mehrere Personen als Betriebsleitung (früher: Flugleiter)" Der Zitronenfalter ist aus dem Piloten-Deutsch per dieser NfL verbannt! Das ist, wie ich finde, eine großartige Sache, mit der irrenführenden Bezeichnung endlich aufzuräumen. Der "BL" ist eher ein Hausmeister. Und das meine ich nicht negtiv, an einen Flugplatz gitb's immer was zu tun (Rasen mähen uvm. aber eben nicht "Flüge leiten")
- Die klare Abgrenzung, was nicht zu den Aufgaben des "Betriebsleiters" gehört! Sogar an mehreren Stellen in mehreren Abschnitten wird das sehr klar und damit wird sich manch heutiger "Flugleiter" sehr schwer tun, aber jetzt gibt es das schwarz auf weiß. An einer Stelle z.B.: "Es ist sicherzustellen, dass keine zertifizierungspflichtigen Dienste - inklusive FlugplatzFluginformationsdienst (AFIS) - durch Betriebsleitungen durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. die Erteilung von Freigaben, die Übermittlung von konkreten Wetterdaten, Bewegungslenkung sowie Ausweichempfehlungen über eine Bodenfunkstelle mit dem Rufzeichen RADIO"
- Unter "Erfordernis für eine Betriebsleitung" sind Beispiele aufgezählt, die die Anwesenheit einer Betriebsleitung erfordern könnten. Die Formulierungen "Folgende Aspekte, oder ggfls. die Kombination aus mehreren Aspekten, könnten im Einzelfall die Forderung nach Bereitstellung einer Betriebsleitung begründen" sowie "Die genannten Punkte sollen als Anhaltspunkte für die konkrete flugplatz- und verkehrsbezogene Beurteilung der Notwendigkeit einer Betriebsleitung dienen. Sie sind demnach kein zwingendes Kriterium für die Forderung nach einer Betriebsleitung." lesen sich für mich wie ein klarer Hinweis an Genehmigungsbehörden, dass sie nicht einfach "FoBL" versagen können, nur weil ein hier beispielhaft genanntes Kriterium vorliegt, sondern dass es einer Begründung im Einzelfall bedarf, warum der BL an einem bestimmten Platz/zu bestimmten Zeiten gefordert wird.
- "Flugbetrieb ohne Betriebsleitung kann unter anderem bei Betriebszeiten nach PPR zur Anwendung kommen." Klar, könnte man so interpretieren, dass hier Genehmigungsbehörden ein Wink gegeben wird, "FoBL" nur PPR zu gestatten. Oder aber, man interpretiert es als Hinweis an Platzhalter, dass sie das so handhaben können, wenn sie (vll in der Anfangsphase) zögerlich sind. Wenn das PPR schlank gehandhabt ist, wäre das ja erträglich.
- "Dem Flugplatzbetreibenden steht es jederzeit frei, zeitweilig oder dauerhaft eine Betriebsleitung einzusetzen." Das ist genau der Hinweis, den Guido immer wieder angeführt hat. Kein Platzhalter muss fürchten, "die Kontrolle über seinen Platz zu verlieren". Die Genehmigung von "FoBL" bedeutet nicht, dass man keinen einsetzen darf, wenn man es für nötig hält, um z.B. Chaos auf den Parkflächen oder an der Takstelle zu vermeiden. Aber man muss es eben nicht mehr, wenn nix los ist.
Natürlich lassen sich in der NfL auch Punkte finden, die wir uns alle anders gewünscht hätten. Und natürlich ist es woanders deutlich einfacher und besser. Aber es ist definitiv ein großer Schritt in die richtige Richtung!
Nachdem (typtisch Deutsch übrigens ;-) ) gerne "problemfokussiert" die negativen Aspekte schon diskutiert wurden, wollte ich einfach mal die positiven herausstellen.