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2. Mai 2024 11:57 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Ernst-Peter Nawothnig

genau! Ich denke auch immer an junge Leute (Schulabgänger oder nach dem Studium): wenn die eine Ausbildung oder nach Examen bei einer Behörde beginnen, sind die für's normale Leben in Wirtschaft etc. "versaut"... Nur wenige schaffen da den Absprung...

Erinnert mich daran, wie mir ein Verwandter (angestellt bei einer Bundesbhörde) vor kurzem erklärte, wie er behördenintern jemandem klar machte, aus welchem Grund seine Behörde und Abteilung für x nicht zuständig sei...

2. Mai 2024 15:01 Uhr: Von Wolfgang Winkler an Wolfgang Lamminger Bewertung: +3.00 [3]

Vielen Dank Maco und Toni für Eure Kommentare,

ich habe die NfL auch zweimal durchlesen müssen, um deren Tragweite erkennen zu können.

Wer an dieser Stelle eine Art "Allgemeinverfügung" erwartet hat nach dem Motto "Die Flugleiterpflicht wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben", ist natürlich enttäuscht worden.

Aber jeder, der als Flugplatzbetreiber und Genehmigungsinhaber gelegentlich mit seiner zuständigen Behörde zu tun hat, erkennt (auf den zweiten Blick) die tatsächliche Tragweite dieser NfL. Die logische und zwingende Konsequenz für alle Platzbetreiber, die FoF - sorry, FoBL jetzt ernsthaft haben wollen, müssen unter Bezugname auf diese NfL einen Änderungsantrag für die Betriebsgenehmigung stellen. Solange andere Auflagen wie Betriebszeiten und Bewegungszahlen nicht angetastet werden, ist das noch nicht mal eine "große Änderung", erfordert also kein Beteiligungsverfahren der Anlieger und sonstiger Betroffener.

Man kann sogar noch einen Schritt weiter denken: Sämtliche derzeit noch in der Genehmigung enthaltenen "Flugleiter"-Regelungen sind durch diese NfL eigentlich von Amts wegen einer Überprüfung gemäß den neuen Grundsätzen der NfL zu unterziehen. Mit einem entsprechenden Änderungsantrag seitens des Platzbetreibers wird dieser Umstand eigentlich nur zusätzlich bekräftigt.

2. Mai 2024 21:05 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Winkler

Solange andere Auflagen wie Betriebszeiten und Bewegungszahlen nicht angetastet werden, ist das noch nicht mal eine "große Änderung", erfordert also kein Beteiligungsverfahren der Anlieger und sonstiger Betroffener.

Ernsthafte Wissenfrage: Ist es üblich, dass Flugplätze ihre genehmigten Betriebszeiten nicht ausnutzen, weil sie keinen Flugleiter zur Verfügung stellen können?

P.S.: So groß die Freude über die Umbenennung in "Betriebsleiter" ist - im Gesetz steht doch weiterhin "Flugleiter", oder?

2. Mai 2024 21:17 Uhr: Von Wolfgang Winkler an F. S. Bewertung: +6.00 [6]

Ernsthafte Wissenfrage: Ist es üblich, dass Flugplätze ihre genehmigten Betriebszeiten nicht ausnutzen, weil sie keinen Flugleiter zur Verfügung stellen können?

Ja, und ob. Ein beliebter Verkehrslandeplatz in Süddeutschland hat vor einigen Monaten eine Unterbrechung der Betriebszeiten über die Mittagszeit eingeführt, damit der Flugleiter seine arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebene (und auch verdiente) Mittagspause einhalten kann.

P.S.: So groß die Freude über die Umbenennung in "Betriebsleiter" ist - im Gesetz steht doch weiterhin "Flugleiter", oder?

Die einzige Stelle in den deutschen Gesetzen und Verordnungen, die das Wort "Flugleiter" verwendet, ist nach meiner Recherche die LuftVZO im §53.

Was ich aber mit meinem ersten Posting zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass ein Antrag auf Änderung der Betriebsgenehmigung, der nur mit der Absicht der Aufhebung der Flugleiter- bzw. Betriebsleiterpflicht bei der Behörde eingereicht wird, eine "kleine Änderung" darstellt und deshalb nicht den Rattenschwanz eines öffentlichen Anhörungsverfahrens nach sich zieht.

Wie bereits geschrieben: Wer eine Art Allgemeinverfügung erwartet hat mit dem Inhalt "ab 01. Mai 2024 ist die Flugleiterpflicht generell aufgehoben", wurde enttäuscht. Aber die NfL liefert trotzdem genau die Argumente für den Änderungsantrag an die Genehmigungsbehörde. Damit kann man bei jedem einzelnen Punkt im Antrag schreiben und begründen "trifft bei uns nicht zu, weil..." Man muss halt nur wollen - auch eine Form des Mindset, das oben angesprochen wurde. Mit "ja eigentlich passt das doch alles ganz gut bei uns" kommt man nicht eben weiter.

Eher wird umgekehrt ein Schuh draus: Wenn jetzt plötzlich hunderte von Änderungsanträgen mit Bezug auf die NfL eingereicht werden, gibt es vielleicht doch so eine Art "Allgemeinverfügung". Das so etwas geht, haben die Behörden bei uns in Baden-Württemberg vorgemacht: Alle Plätze, die bislang schon die "Hilfsperson"-Regelung (statt Flugleiter) für verkehrsschwache Zeiten in der Genehmigung stehen hatten, wurden davon per Allgemeinverfügung befreit.

Bei uns am Platz (und anderswo auch) praktizieren wir also bereits seit einigen Monaten "FoBL", und es funktioniert ausgezeichnet und sehr diszipliniert! Mit der neuen NfL sollte es möglich sein, dies überall und deutlich auszuweiten.

Wie Guido schon geschrieben hat: Es liegt jetzt an uns, die Steine ins Rollen zu bringen. Wir sollten es deshalb umgehend und zahlreich auch tun!


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