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16. Mai 2024 13:01 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

>> Man könnte den RPs und dem LBA vorschreiben, alle Prüfer mit einer Festanstellung ausstatten zu müssen. Oder muss der Prüfling den Prüfer einstellen?

Einstellen nicht, aber bezahlen. Und dann mit Nebenkosten. Ich fände das also eine ganz schlechte Idee. Zumal der Prüfer wirklich freiberuflich (und nebenberuflich) tätig ist.

16. Mai 2024 18:44 Uhr: Von Patrick Lienhart an Chris _____

Also der Fluglehrer der laut OM der Schule "weisungsgebunden" lehrt muss angestellt sein.

Der Prüfer der laut FCL prüft hat hingegen alle Freiheiten und ist "wirklich" selbstständig?

16. Mai 2024 18:54 Uhr: Von Joachim P. an Patrick Lienhart Bewertung: +1.00 [1]

Fluglehrer sehe ich nicht so kritisch. Dass man an Prozese (OM) gebunden ist, stellt m.E. kein Problem dar. Das hast Du auch in anderen Freelance-Tätigkeiten. Es geht um Arbeitsmittel, Arbeitsort und Arbeitszeiten. Ein FI, der mit seinem (gut gekühlten) iPad fliegt und direkt mit den Schülern Termine, Orte und Programm ausmacht, sehe ich da eine Stufe unproblematischer als den Executive-Charter-Piloten, der einen Dienstplan hat, und mit den Jeppesen Charts aufm Company iPad vorgegebene Legs abfliegt.

16. Mai 2024 19:19 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Joachim P.

Was ist mit dem Programmierer, der aus Sicherheitsgründen auf den Servern seines Kunden arbeiten muss? Der nur einen Laptop mit Webzugang und RDP-Client besitzt und sonst keinerlei Arbeitsmittel oder -räume?

Was mit dem Schauspieler, der dem Regisseur selbst für jeden Satz mit Mimik weisungsgebunden ist?

16. Mai 2024 19:30 Uhr: Von Joachim P. an Mich.ael Brün.ing

Also bei dem Programmiererbeispiel geht bei der Freelancer Checkliste des Auftraggebers die Alarmglocke an, wenn der Programmierer sie ausfüllt. Die Checklisten sind alle ähnlich. Weiß aber nicht wie damit umgegangen wird, wenn die Kriterien tlw nicht erfüllt werden. Der AG steht in der Haftung, nicht der Freelancer. Übers Schauspielern weiß ich nix.

16. Mai 2024 20:42 Uhr: Von Tobi K. an Mich.ael Brün.ing

Den Programmierer-Fall kenne ich aus eigener Erfahrung. Konkret ging es um einen so einen Fall und da spielen weitere Themen eine wichtige Rolle: ist der Freelancer nur für diesen einen Kunden tätig und bewirbt er seine Leistungen "wie ein Unternehmen", etc.

Aber gerade da wird es im IT-Bereich oft schwierig und das von Joachim angesproche Risiko wird immer mehr outgesourced, in dem zwischengeschaltete Agenturen wie Hays die Abrechnung übernehmen und teilweise Personen sogar fest einstellen (wenn sie jemanden finden)

16. Mai 2024 21:50 Uhr: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +2.00 [2]

Die Unterscheidung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung wird anhand zahlreicher "Merkmale" getroffen, und sie ist oft eine Einschätzungsfrage. Nicht schwarz-weiß. Wo kämen wir da hin, wenn es plötzlich Rechtssicherheit in Deutschland gäbe? Das könnte ja die Richter verunsichern...

Siehe meine Ausführungen oben.

"Weisungsgebunden" ist arbeitsrechtlich sicher nicht der juristisch korrekte Begriff für den Grund, wegen dessen ein Schauspieler den korrekten Text rezitiert.

Auch gibt es den §7a SGB, mit dem man den Status (auch vorab) klären kann. (Man muss nur viel Geduld haben...).

16. Mai 2024 21:57 Uhr: Von Joachim P. an Chris _____

Jep. Man kann sich hier mal ansehen, um was es geht (Abschnitt 2 Marktsituation, Abschnitt 3 "Weisungsbefugnis"): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0020.pdf?__blob=publicationFile&v=6

22. Mai 2024 12:07 Uhr: Von Michael Höck an Joachim P. Bewertung: +4.00 [4]

Ist es möglich das es hier KEINEN gibt der tatsächlich in der GA freelanced ? Man hat den Eindruck....

However, an die oberschlauen Foristi:

wenn jemand beruflich, festangestellt mit Sozialabgaben etcpp, sagen wir ne KingAir fliegt, mit jährlichen Simulatorschulungen und den Schulungen die man so "braucht" und sich dann,e.g. 10 mal im Jahr in eine andere KingAir setzt und dafür ne Summe x am Tag nimmt von nem Eigentümer der einen festangestellten Piloten hat, der mal krank ist oder Urlaub hat, wie verschlechtert das die Flugsicherheit ? Für die Verschnupften, was glauben Sie wohl wie sich der festangestellte Pilot verhält wenn Er weiß, er kann krank sein ohne das Flüge ausfallen, WEIL es nen Freelancer gibt ? Und wie das im Umkehrfall aussieht ? Gut das interessiert die Loitfelder dieser Erde nicht, die aus Ihrem Elfenbeinturm mit Standbypersonal auf die Erde schauen, schon klar....

BTW, beim LBA gibts (gabs?) ja auch Leute die neben Ihrer LBA-Tätigkeit freelancen. Was passiert in diesen Fällen ?

Eines gibt mir sehr zu denken, die Tiefe mit der die sozialistischen Lehre hier selbst ein Pilotenforum durchdringt, man zeige mir einen Staat bei dem soziaiistische Planwirtschaft gutgegangen ist ?

22. Mai 2024 12:42 Uhr: Von Joachim P. an Michael Höck Bewertung: +2.00 [2]

Ist es möglich das es hier KEINEN gibt der tatsächlich in der GA freelanced ? Man hat den Eindruck....

Naja, die Möglichkeiten zum "Freelancen" wurden die letzten Jahre immer weniger. Bei den mutigen Betreibern kann man das noch machen, bei den anderern dann teil-angestellt mit Steuerklasse 6.

Wie gesagt, bei der Fluglehrerei ist das ein wenig entspannter. Also sag ich nur wegen der Einschätzung der Situation, kann natürlich kein Ersatz sein.... die ganze Zeit IFR-Approaches vom rechten Sitz zu beraten ist lang nicht so schön als mit dem CJ zumzuflitzen, hat aber wenigstens den doppelten Tagessatz ;)

Die Flugsicherheit hängt m.E. eher an der Größe und Standardisierung vom Flugbetrieb als am Beschäftigungsverhältnis. Und niemand wird wie in Deinem Beispiel ein Flugzeug mit nur einem Piloten betreiben, man braucht mindestens 3. Wenn es sich mal ausgefreelancet hat, stellst halt einen Piloten zu 50% an und noch zwei zu je 25%. Ja, das ist alles komplizierter und teurer, aber so ist aktuell die Rechtslage. Das wird sich schon wieder alles eingrooven.

Wenn Dich die Unterschiede zwischen einem Sozialstaat und einem sozialistischen System interessieren, frage bitte nebean im Universalthread nach. ;)

22. Mai 2024 13:20 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Höck

als IM merkel aus dem ddr-verbrecherstaat zur kanzlerin gewählt wurde, und aus der cdu/csu eine linkspartei wurde...

22. Mai 2024 13:33 Uhr: Von Chris _____ an ingo fuhrmeister

War das zur gleichen Zeit, als die Grünen olivgrün wurden?

22. Mai 2024 13:34 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Chris _____

die warteten schon in den schützengräben....

22. Mai 2024 20:01 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Michael Höck Bewertung: +4.00 [4]

Ganz ohne politische Besserwisserei kann ich Dir schon sagen, dass die vielen Versuche der Standardisierung innerhalb eines Flugbetriebs durch OM-A, company procedures, CRM-Schulungen, FDM (und was weiß ich noch alles sonst) sicher nicht deshalb gemacht werden weil Airlines gern mehr Geld ausgeben.

Und dass das Bewusstsein, einen Flug auch diverten oder absagen zu können ohne möglicherweise Folgeaufträge als Freelancer zu riskieren eindeutig sicherheitsrelevante Entscheidungen beeinflussen kann wird man auch außerhalb eines "Elfenbeinturms" (OMG..) verstehen. Ich habe die Vorschriften übrigens weder erstellt noch verhindert dass Du bei einer Airline angestellt bist.

22. Mai 2024 20:25 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

ich stell mir grad die creme-de-la-creme des forums...ifr-cpl-atpl-FI-CFI im crm-leergang vor....der arme lehrer...

22. Mai 2024 21:04 Uhr: Von Christian Vohl an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +2.00 [2]

Also doch der Blick aus dem Airline Pilot Turm, dass nur bei der Airline CRM Procedures, OM-A etc existieren und dass Freelance Piloten in der Business Aviation unter ständigem Druck stehen.

Auch dass die GA Berufspiloten hauptsächlich aus gewollten aber nicht gekonnten Linienpiloten bestehen, könnte an dem Blick aus dem Elfenbeinturm liegen.

Habe gehört, dass sich Piloten bewusst für den Job in der Business Aviation entschieden haben sollen. Und als Freelancer Steuern zahlen, eine Krankenversicherung unterhalten und eine Lebensversicherung bedienen.

22. Mai 2024 21:16 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Christian Vohl Bewertung: +2.00 [2]

Eine einfache Frage:

Angenommen, Du bist Freelancer. Dann wirst Du diese Tätigkeit vermutlich bei mehr als einem Unternehmen/Flugbetrieb ausüben. Und wie (gut) integrierst Du Dich dann in mehrere verschiedene Flugbetriebe?

Schon der Wechsel innerhalb (beispielsweise) des Lufthansa-Konzerns von einer Tochter-Airline zur Anderen geht nicht ohne Weiteres vonstatten sondern erfordert eine Umschulung auf deren Spezifikationen, und ich rede da vom identischen Flugzeugtyp. Als Freelancer dagegen ist es kein Problem, an einem Tag bei Flugbetrieb A zu fliegen und am Nächsten bei Flugbetrieb B?

Wenn dem so ist sind womöglich alle Airliner komplette Nullen und Freelancer Supermänner. Oder aber der Mehraufwand hat doch seine Berechtigung.

Ich erinnere mich auch noch gut an andere kreative AOC-Umgehungsversuche durch einen "Club" der mit einer Malibu Tagesmitgliedschaften mit Fixtarifen in ganz Europa anbot. Aber klar, wozu ein AOC, soll doch einfach Jeder gewerblich anbieten dürfen.

22. Mai 2024 21:51 Uhr: Von Christian Vohl an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Warum siehst Du nur Schwarz-Weiß.

Der Well trained Pilot im Lufthansa Konzern versus dem illegal flights anbietenden Malibu Piloten.

was für den Lufthansakonzern mit den täglich wechselnden Crews sicher notwendig sein muss, muss das noch lange nicht beim für ein Industrieunternehmen, das eine King Air oder eine PC12 betreibt und im Monat 5 oder 6 Flugtage hat, gelten.

Das ist weder illegal, noch muss es gefährlich sein.

23. Mai 2024 08:27 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Christian Vohl Bewertung: +1.00 [1]

Die PC12 die dem Freelancer vom Industrieunternehmen zur Verfügung gestellt wird samt Uniform ist genau wie der fixe Flugauftrag zu einem vorgegebenen Zeitpunkt doch der beste Beweis dass es sich eben nicht um einen Werkvertrag handelt bei dem "mit eigenen Arbeitsmitteln das Werk erbracht wird, nicht aber der genaue Zeitpunkt festgelegt", etc.

Wenn Ferrypiloten wie Guido Warnecke ein Flugzeug von A nach B nach eigenen Entscheidungskriterien ("selbständig") überführen in einem bestimmten Zeitrahmen ist das doch völlig ok, nicht aber Scheinselbständigkeit in einem gewerblichen Transportunternehmen, womöglich noch als Fluglehrer der die eigenen angestellten Piloten nach Company procedures schult die er sich vorher selbst erst aneignet. Dass man darüber diskutieren muss finde ich einfach absurd, Elfenbeinturm hin oder her.

23. Mai 2024 09:54 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +6.00 [6]

ich glaube, hier sollte man schon Mal klar differenzieren:

  • Flugbetrieb mit angestellten Piloten, regelmäßigem (scheduled) Flugbetrieb, mehreren gleichartigen Flugzeugen, Einbindung in eine festes Company-Procedure (über rein flugbetriebliche Anweisungen (OMs) hinaus, etc. (aka: Ryanair, Netjets, etc.)
    --> da ist eine Freelance-Tätigkeit sicher in Frage zu stellen und Scheinselbständigkeit gegeben
    .
  • Flugbetrieb nach Bedarf, Flüge finden "auf Anforderung" statt, teils mehrere Tage gar keine Flüge, der Pilot ist selbst ausreichend sozialversichert (zB. über einen "Hauptarbeitgeber" u. U. auch eigenes Unternehmen, gar über der Beitragsbemessungsgrenze), ist ggf. für andere Unternehmen tatsächlich tätig
    --> klassicher Fall eines Freelancers

Mir ist nicht klar, warum hier das Gericht versucht, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Diese Denkweise geht wieder Mal genau entgegen den Prinzipien der Witschaftlichkeit, Sinnhaftigkeit, "Bürokratieabbau" etc.

Auch das Stichwort "weisungsgebunden" ist ja weit auslegbar. Was ist mit dem Malerbetieb (1-Mann-Betrieb) der auf meine Weisung hin verschiedene Renovierungsarbeiten durchführt, und ich ihm sage, dass er morgen um 8.00 Uhr bitte anfangen soll, ich ihm auch die Farbe besorge... muss ich den jetzt anstellen?

Und natürlich: für jeden Flugbetrieb muss ich mich an die dortigen Regeln halten. zB: auch wenn ich als Fluglehrer im Verein tätig werde, das dortige Ausbildungshandbuch beachten. Bin ich dann auch im Verein "abhängig beschäftigt"?

Hier kommt ja noch hinzu, dass rein flugrechtliche Belange für einen Betrieb nach AOC oder NCC Auflagen machen, die nun plötzlich für die Bewertung der sozialversicherungsrechtlichen Fragen herangezogen werden?

Gelegentlich als TRI in einer ATO auf einer Turboprop ausbilden, wenige Tage im Jahr, weil einfach kein größerer Bedarf?

Leider fehlt oftmals das Augenmaß, gerade hier in Deutschland. Es muss alles geregelt und reglementiert werden, jede kleine vermeintliche Lücke geschlossen werden. Gestaltungsfreiheit? Fehlanzeige!

23. Mai 2024 10:36 Uhr: Von Flieger Max L.oitfelder an Wolfgang Lamminger

Dem Malerbetrieb (Gewerbebetrieb) kannst Du aber nicht vorschreiben, dass er von 8:15 bis 11:30 zu zweit malen muss sondern Du möchtest bis zu einer bestimmten Deadline eine fertig bemalte Wand haben. Wie die grundiert und welche Pinseltechnik angewendet wird lässt sich der kaum von Dir vorschreiben, dafür trägt er das unternehmerische Risiko.

Ich finde das hier ganz gut erläutert:

https://www.airliners.de/luftrechtskolumne-100-freelancer-piloten/67387

23. Mai 2024 11:03 Uhr: Von F. S. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +4.00 [4]

Warum wird hier "ein Kind mit dem Bade ausgeschüttet"?

Alles, was das Gericht sagt, ist: Wenn es aussieht wie eine abhängige (Teilzieit-)Beschäftigung und sich anfühlt wie eine abhängige Beschäftigung, dann ist es eine abhängige Beschäftigung, auch wenn die Vertragsparteien um Sozialversicherungsabgaben zu sparen "Freelancer" auf den Vertrag schreiben. Das ist eigentlich ziemlich nachvollziehbar.

Im Einzelfall ist diese Abgrenzung - und auch das hat das Gericht gesagt - nicht so schwarz/weiss und muss deswegen einzeln beurteilt werden. Die Kriterien sind dabei sehr vielfältig und beinhalten neben der Einbindung in den Betrieb des Auftraggebers auch das Stellen von Arbeitsmitteln, Bezahlung für ausgefallene Aufträge, Natur der Einsatzplanung, ...
Kein Kriterium ist dabei alleine ausschlaggebend.

Worauf das Gericht aber in verschiedenen Urteilen immer wieder hingewiesen hat, ist die Pflicht zur höchstpersönlichen Leistungserbringer durch den Auftragnehmer: Es ist ein deutliches Indiz (aber alleine auch noch keine Festlegung) für eine abhängige Beschäftigung, wenn der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Leistung durch bestimmte Personen (oder selber) zu erbringen.
So wird z.B. der von Dir beauftragte Maler sehr genau drauf achten, dass im Vertrag eben nicht drin steht, dass er die Leistung selber erbringen muss (selbst dann, wenn er als ein Mann Bterieb das mit großer Sicherheit machen wird).

Es geht auch nicht darum, ob der Angestellte "ausreichend sozialversichert" ist, sondern darum, ob hier der Solidargemeinschaft Beiträge vorenthalten werden sollen.
Und ja: Die "Gestaltungsfreiheit" hört dort auf, wo zwei Parteien auf Kosten einer dritten (der Solidargemeinschft) diese Freiheit missbrauchen wollen. Ob das im Einzelfall so ist, kann man nur im Einzelfall entscheiden.

23. Mai 2024 22:55 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Passend dazu dieser Kommentar - interessanterweise bei Focus:

https://www.focus.de/finanzen/kommentar-der-fall-heinz-hoenig-offenbart-wie-ungerecht-und-unlogisch-unser-sozialstaat-ist_id_259969435.html

Eigentlich gehört es so wie in Dänemark - jeder ist gesetzlich versichert, private Zusatzversicherungen sind möglich. Unser System macht so wie es ist einfach keinen Sinn. Der ehrliche Arbeitnehmer ist der Dumme.

23. Mai 2024 23:05 Uhr: Von Markus S. an Michael Söchtig

So so der Staat und der Sozialismus muss schön gestärkt werden ;-).

23. Mai 2024 23:08 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S. Bewertung: +4.00 [4]

Geht ja nicht um Sozialismus, geht eher darum den Asozialismus, erst die ganzen Vorteile zu nehmen und dann wenn man später krank ist auf Kosten des Sozialamtes das System zu benutzen, zu beenden.


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