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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. April 2024 22:12 Uhr: Von Christoph Winter an airworx Aviation Bewertung: +3.00 [3]

Naja, ich fand das jetzt nicht garstig. Er hat eine fachliche Frage gestellt. Und ich hab erst geantwortet und dann noch dazugefügt, dass ich die Recherche in den Easy Access Rules for Aircrew (Regulation (EU) No 1178/2011) als Kompetenz erachte, die jeder FI haben sollte.

Ich habe bereits einige FI ausgebildet und mir war immer wichtig, dass sich die Leute in den "Gesetzestexten" auskennen bzw. wenigstens wissen, wo man vielleicht suchen muss.

13. April 2024 23:42 Uhr: Von Michael Söchtig an Christoph Winter

"Was ich mal interessant fände - und lacht nicht, ich weiß es nicht - wie kann man in EASA-Land definitive Antworten auf solche und andere Fragen bekommen?"

Rein formale Antwort: Es handelt sich um eine Rechtsauskunft, du beauftragst einen Rechtsanwalt, der ist der berufene Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und haftet auch für seine Auskunft. Aus dem Grund würde ich es übrigens nicht machen, dafür bin ich einfach zu wenig in dieser Materie. Ob die Auskunft dann richtig war, merkst du spätestens im Gerichtsverfahren wenns schief gelaufen ist.

Grundsätzlich sind die EASA Easy Access Rules aber immer eine gute Anlaufstelle, auch wenn die EASA darauf hinweist, dass die konsolidierten Texte keine offizielle Fassung sind (der Grund: Man hat erst EU Verordnungen mit Anlagen erlassen und diese dann später fortentwickelt bzw. geändert, durch weitere Verordnung. Man müsste das also alles nebeneinander legen, und das ist natürlich sehr aufwändig. Die Beck Gesetzessammlungen machen eigentlich das gleiche, aber sind im Luftfahrtrecht nicht erhätlich soweit ich weiß).

Und dann nachlesen, was in den EAR steht, vor allem in den ganzen Anlagen. Eigentlich ist das gar nicht so schlecht gemacht.

13. April 2024 23:47 Uhr: Von Joachim P. an Christoph Winter

Sogar der schnelle Tobi und ich schaffen das mit FCL...

14. April 2024 07:52 Uhr: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

"du beauftragst einen Rechtsanwalt, der ist der berufene Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten und haftet auch für seine Auskunft."

Nach meiner (signifikanten) Erfahrung denken die meisten Rechtsanwälte zuallererst an ihre eigene Haftung. Andere Berufsgruppen haften auch für ihre Arbeitsergebnisse, orientieren sich aber nicht mit jeder Handlung daran.

Aus dem Grund würdest du eine solche Auskunft nicht geben, und aus dem gleichen Grund würde ich mit einer einfachen Rechtsfrage auch keinen Anwalt beauftragen.

(Für solche - also die meisten - Anwälte ist es geradezu ein nachgeschalteter Gedanke niedriger Priorität, was vielleicht dem Mandanten helfen könnte und was er vielleicht brauchen könnte. Ausnahmen bestätigen die Regel: die (wenigen) Anwälte, mit denen ich langjährig zusammenarbeite, sind da anders gestrickt. Deshalb bleibe ich bei denen. Sie nerven mich nicht ständig mit Hinweisen auf ihre eigene Haftung - ich würde sie sowieso nicht verklagen - sondern denken kreativ darüber nach, wie sie helfen können. Es ist aber leider keiner mit Fachwissen in der Luftfahrt dabei.)


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